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Entlassungsmanagement

Entlassung – und dann?!

Der Aufenthalt im Krankenhaus ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation, die oftmals einschneidende Veränderungen mit sich bringen kann, auch für das häusliche Umfeld. Um einen möglichen Behandlungs- oder Pflegebedarf frühzeitig zu ermitteln und die Belastung für Patienten und Angehörige so gering wie möglich zu halten oder gar zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich gezielt auf die Zeit nach der Entlassung vorzubereiten.

Entlassungsmanagement beginnt schon am Aufnahmetag


Ärzte, Pflegepersonal, Therapeuten sowie der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung stellen während des Krankenhausaufenthaltes fest, ob nach der Entlassung des Patienten weiterer Beratungs- oder Behandlungsbedarf, z.B. in Form einer Rehabilitation, besteht, Pflegegrade oder Schwerbehindertenausweise zu beantragen sind oder Pflegeleistungen und Hilfsmittel benötigt werden.



Gemeinsam mit den Patienten und Angehörigen plant das Team des Entlassungsmanagements die entsprechenden Maßnahmen und leitet die erforderlichen Schritte dafür ein.


Aufgaben des Entlassungsmanagements


Das Team des Entlassungsmanagements unterstützt Patienten und Angehörige in folgenden Angelegenheiten:

  • Pflegeberatung einschließlich versicherungsrechtlicher Grundlagen
  • Beratung zum Sozial- und Betreuungsrecht
  • Organisation von Hilfsmitteln, z.B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett
  • ambulante medizinische oder pflegerische Versorgung
  • ambulante oder stationäre Behandlung in einer Rehaklinik
  • Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege)
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Betreuung
  • Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, z.B. Beantragung eines Pflegegrades


Einwilligung in das Entlassungsmanagement


Bei der Aufnahme ins Krankenhaus gibt der Patient eine widerrufbare Einwilligungserklärung ab. Diese bewirkt, dass das Team des Entlassungsmanagements bei Bedarf aktiv werden kann, die Kranken- und Pflegekasse eingebunden werden kann und patientenbezogene Daten beispielsweise an Hausärzte, Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen weitergegeben werden dürfen.


Ihre Mitwirkung ist gefragt!


Sollten Sie Fragen bzw. Klärungsbedarf haben oder sich bereits mit der Versorgungssituation auseinander gesetzt haben, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung oder sprechen Sie diesbezüglich das ärztliche oder pflegerische Personal an – nur so kann eine zeitnahe und problemlose Nachversorgung erarbeitet werden. Empfehlenswert ist es zudem, bereits bei der Aufnahme einen Ansprechpartner / Kontakt (Familienangehöriger, Partner, Betreuer, etc.) anzugeben, der bei Fragen zur Entlassung zu kontaktieren ist und / oder über eine entsprechende Vollmacht verfügt.



Das Angebot richtet sich an Patienten und Angehörige aller Altersgruppen. Die Beratung ist kostenlos, konfessionell ungebunden und streng vertraulich.

Portraitbild Annette Rose

Annette Rose

Pflegeüberleitung

Gesundheits- und Krankenpflegerin, Fachkraft für Pflegeberatung

Tel.: 02942 590-618

Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 16:30 Uhr

Portraitbild Kirsten Schlueter

Kirsten Schlüter

Sozialdienst

Dipl.-Sozialpädagogin

Tel.: 02942 590-618

Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 16:30 Uhr

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